Mietbedingungen
Stand 20.01.2022
1. Mietpreise
Es gelten die bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Mietpreise gemäß unserer
Preisliste.
2. Übernahme und Rückgabe
Das Dachzelt sowie Zubehör ist für den vereinbarten Mietzeitraum, sofern nicht
anders vereinbart, beim Vermieter
in 56424 Staudt abzuholen und auch wieder zurückzugeben.
Die Montage wie auch Demontage des Dachzeltes auf
dem Fahrzeug erfolgt zusammen mit dem Vermieter und darf während der Mietdauer
nicht eigenmächtig
demontiert oder an Dritte überlassen werden.
3. Zahlungsweise
Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen ist der Vermieter nicht mehr an
die vereinbarte
Reservierung gebunden und behält sich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren.
4. Kaution
Zu Mietbeginn wird eine Kaution in Höhe von 250,00 € fällig, welche in Bar
bezahlt werden muss. In einem
Übergabeprotokoll zu Mietbeginn wird der Zustand des Dachzeltes und Zubehör
dokumentiert und vorhandene
Mängel festgehalten. Bei einer ordnungsgemäßen Rückgabe des Dachzeltes sowie
Zubehör im unbeschädigten und
gereinigten Zustand (unter Berücksichtigung zuvor festgehaltener Mängel),
erhält der Mieter die Kaution in voller
Höhe zurück.
5. Reservierung, Rücktritt und Schadensersatz
Bei Rücktritt von der Reservierung mit Mietbeginn werden folgende
Stornogebühren fällig:
10% des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
15% des Mietpreises bis zum 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn
20% des Mietpreises bis zum 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn
40% des Mietpreises bis zum 29. Bis 15. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn
60% des Mietpreises bis zum 14. Bis 8.. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn
70% des Mietpreises ab 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80% des Mietpreises am Tag vor dem vereinbarten Mietbeginns. Eine
Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich für die rechtzeitige Abholung wie auch Rückgabe in
vertragsgemäßen Zustand und haftet
für einen bestimmungsgemäßen und sorgfältigen Gebrauch des Dachzeltes sowie
eventuellem Zubehör. Während
der Mietdauer entstandene Mängel bzw. Beschädigungen werden dem Mieter
berechnet und müssen dem
Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden, um mögliche Ausfälle für
Folgevermietungen, aufgrund von
Ersatzteilbeschaffung oder Reparaturen zu vermeiden. Wird der Vermieter nicht
unverzüglich unterrichtet können
hierfür später mögliche Ansprüche auf Schadensersatz seitens des Vermieters
entstehen.
Bei Diebstahl, Totalverlust, Unfällen oder Schäden aufgrund von unsachgemäßer
Verwendung wird der Mieter
vollumfänglich haftbar gemacht, und dem Vermieter müssen die Kosten in Höhe des
Neuwert zum Mietbeginn der
überlassenen Mietsache erstattet werden. Das gilt auch bei Verlust oder
Beschädigungen an Zubehör.
Der Mieter ist zu jeder Zeit für die Einhaltung gesetzlicher
Straßenverkehrsregelungen, sowie die regelmäßige
Kontrolle (alle 150 km) der Verbindungen bzw. Befestigungen von Dachzelt und
Dachträgern verantwortlich. Falls
Dachträger kein Bestandteil des Mietvertrags sind, wird vorausgesetzt, dass
diese vom Mieter fachgerecht montiert
wurden.
Das Rauchen sowie Tiere sind im Dachzelt nicht gestattet. Bei übermäßiger
Verschmutzung wird eine zusätzliche
Reinigungsgebühr von 100,00 € fällig.
Versteckte Mängel die durch den Mieter entstanden, und bei Rückgabe jedoch
nicht sofort zu erkennen sind,
können beim Mieter noch 5 Tage nach Rückgabe nachträglich geltend gemacht
werden.
7. Verhalten bei einem Unfall
Bei einem Unfall, auch ohne Einwirkung Dritter, ist unverzüglich die Polizei zu
verständigen um einen ausführlichen
Unfallbericht anfertigen zu lassen. Auch müssen die Daten von Zeugen wie
Adresse und Kennzeichen festgehalten
werden. Auch der Vermieter muss kurzfristig informiert werden.
8. Haftungsausschluss
Der Mieter haftet über den Mietzeitraum in vollem Umfang für die Mietsache. Bei
Schäden an Mieter, an Dritten
oder an anderen Sachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
9. Personenbezogenen Daten
Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters im bezüglich der
Geschäftsbeziehung im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten und zu speichern.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien
Kaufleute sind oder mindestens eine
der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in
Anspruch zu nehmende
Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese
Regel gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren.
11. Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestandteile dieser Mietbedingungen nicht gültig sein, bleiben
alle anderen Bestandteile davon
unberührt und behalten weiter ihre Gültigkeit.